Begründung:

Wir möchten gerne erheben lassen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um in der Gemeinde Gomaringen die aus dem „Erneuerbaren Wärme-Gesetz Baden-Württemberg“ (EWärmeG) für Wohngebäude resultierenden Anforderungen auch in regelmäßig genutzten und in kommunalem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten) zur Anwendung zu bringen.

Klimaschutz erfordert die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen. Ein Drittel der CO2-Emissionen wird durch den Wärmeverbrauch in Gebäuden verursacht. Die Sparpotenziale sind hier enorm. Während im Stromsektor durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Einsteig in eine CO2-ärmere Versorgung gelungen ist der Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch betrug 2006 bereits 12 % - stehen die Maßnahmen im Be-reich der Wärmeversorgung erst am Anfang. Hier steht neben dem verstärkten Einsatz erneu-erbarer Energieträger und effizienterer Heizungsanlagen vor allem die Verringerung des Wär-mebedarfs durch die energetische Sanierung von Gebäuden im Vordergrund.

Vergangenen November hat der baden-württembergische Landtag das bundesweit erste Er-neuerbare Wärme-Gesetz beschlossen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. Laut den daraus resultierenden Anforderungen muss die Wärme-versorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Das Ziel kann erreicht werden mit solarthermischen Anlagen auf dem Dach zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern.

Ergänzend zu dem beschlossenen EWärmeG hat der Landtag einen Entschließungsantrag ver-abschiedet, mittels dem die Landesregierung aufgefordert wurde, im Bereich der Landeslie-genschaften die energetische Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien im Einklang mit den Zielen des EWärmeG voranzubringen. Bestandteil des gefassten Beschlusses ist dar-über hinaus ein Appell an die Kommunen und Landkreise für ihre Liegenschaften analog zum Vorgehen des Landes ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur energeti-schen Sanierung für die in ihrem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäude zu erarbeiten.

Viele Bürger beklagen die Anforderungen, die durch das neue Gesetz an sie gestellt werden und die Industrie, Gewerbe und die öffentliche Hand weitgehend verschonen, da es nur für Wohngebäude gilt. Wir finden, hier sollte die Gemeinde Gomaringen mit gutem Beispiel vo-rangehen.


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Mit freundlichen Grüßen
Für die Grüne Liste Gemeinderatsfraktion

Petra Rupp-Wiese

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