2. Im Textteil Seite 6 wird unter „Pflanzgebote – Grünflächen“ hinter Laubbaum die Formulierung „vorzugsweise Obstbaum“ eingefügt.
3. Dem BPlan wird eine verbindliche Pflanzliste beigefügt.
4. Im Textteil Seite 7 wird unter „Dachform“ statt „Ausnahmsweise können begrünte Dächer mit abweichenden Dachformen … zugelassen werden.“ die Passage „Dachbegrünung ist erwünscht. Dafür sind auch abweichende Dachformen … zugelassen.“ eingefügt.
5. Im Textteil Seite 8 unter „Fassadengestaltung“ wird aufgenommen „Fassadenbegrünung wird empfohlen.“.
6. Im Textteil Seite 9 unter „Garagen und überdachte Stellplätze“ wird in der Passage „Begrünte Dächer mit geringer Dachneigung (mind. jedoch 10°) sind zulässig.“ die Worte „sind zulässig“ durch die Worte „werden empfohlen“ ersetzt.
Ebenso werden an derselben Stelle im darauffolgenden Satz „Eine Fassadenbegrünung z.B. mittels Rankgerüst ist zulässig.“ die Worte „ist zulässig“ durch die Worte „wird empfohlen“ ersetzt.
Grüne Liste Gomaringen
Petra Rupp-Wiese, Jutta Koch, Susanne Horn