Die Bewirtschaftung der Flächen ist dennoch immer wieder Thema, denn die Besitzer altern und finden nur schwer Nachfolger. Insbesondere schwierige Flächen, wie Hänge oder schwer zugängliche Gebüsche, werden daher oft nicht ausreichend gepflegt. Hier stellt die Beweidung eine gute Alternative dar. Dies ist bekannt und wird in Gomaringen auch bereits genutzt.
Sie, Herr Heß, hatten sich in 2014 sogar die Zeit genommen, sich von Schafen beweidete Wiesen zeigen zu lassen. Gemeinsam haben wir uns von der positiven Wirkung der Beweidung überzeugen lassen – auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz (die beweideten Flächen können, bearbeitet durch die Tiertritte, mehr Wasser aufnehmen).
Das Problem der Schäfer ist aber immer wieder die Unterbringung der Tiere im Winter. Hier ist ein Unterstand einfach unabdingbar.
Platz im Innenbereich ist dafür i.d.R. nicht vorhanden und im Ort auch selten erwünscht. Im Außenbereich aber haben nicht privilegierte Landwirte – wie Schäfer mit kleineren Herden – keine Chance, eine Genehmigung vom Landratsamt für das Erstellen eines Unterstandes zu bekommen.
Hier sollte unseres Erachtens die Gemeinde tätig werden. Gomaringen möchte seinen Streuobstwiesenbestand erhalten und braucht daher konsequenterweise eine Fläche für einen Winterunterstand (Sondergebiet?). Die Gemeinde sollte sie zumindest anbieten (können).
Wenn dann andere Interessenten – wie zum Beispiel Pferdehalter, die einen sozialen Beitrag in unserer Gemeinde leisten und über entsprechende Unterstützung innerhalb der Gemeinde verfügen – an ihrem angestammten Platz weichen müssen, hätte man auch für diese ein Angebot.
Der Betrag soll die Personalkosten abdecken, die nötig werden für Überlegungen, was in welcher Größe wo Sinn macht, und Gespräche mit dem Landratsamt zwecks Erreichung einer Zustimmung sowie ggf. Vermessungskosten.
Mit freundlichem Gruß
Für die Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste
Petra Rupp-Wiese
Fraktionsvorsitzende
Sachbearbeitung: Susanne Horn
Die mündlich vorgetragene Begründung zu diesem Antrag finden Sie hier.
Anmerkung: nach Diskussion in der Haushaltsberatung hat die Verwaltung zugesagt, im Falle eines konkreten Bedarfs und Antrags, entsprechend zu verfahren. Auf eine förmliche Bescheidung des Antrags wurde deshalb verzichtet.