Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans „Jakobstraße“ im Januar 2015

Die vom Eigentümer vorgetragenen Argumente sind nicht schlüssig. Ein B-Plan soll unter anderem regeln, dass die Bebauung in ihren Ausmaßen insgesamt ins Gebiet passt. Gerade in diesem speziellen Fall war im Gemeinderat lange um eine Abwägung gerungen worden zwischen dem berechtigten Interesse des Eigentümers auf Gewinnerzielung und den ebenso berechtigten Interessen der Anwohner auf Verträglichkeit der Nachverdichtung.

 

Bei der Verschiebung von Bebauungsplangrenzen müsste die städtebauliche Idee im gesamten B-Plan überprüft werden. Unter Umständen hätte man von vorneherein weniger große Baukörper zugelassen und stattdessen den Bereichen mit kleineren Baukörpern mehr Platz zugewiesen.

Die Grüne Liste folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

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