Stellungnahme zur Ergänzungssatzung Lindenstraße im Januar 2015

Anlass war die Anfrage des Eigentümers nach Bebaubarkeit. Es geht um den unteren Teil zwischen Lindenstraße und Hechinger Straße. Bei Betrachtung des Ortsplans wird schnell klar, dass hier städtebaulich eine Arrondierung einfach passt. Dieses Gebiet zu überplanen entspricht absolut unserem Grundsatz „innen vor außen“. Durch neue Baugebiete am Ortsrand wird unser aller Naherholungsraum eingeschränkt. Dem ist die Bebauung freier Räume im Innenbereich vorzuziehen. Leider war dieses spezielle Gebiet bei der Aufstellung des FNP übersehen worden. Andernfalls wäre die Anfrage des Eigentümers schlicht mit „Ja“ zu beantworten gewesen und die Aufstellung eines städtebaulichen Vertrages angestrebt worden – ähnlich Jakobstraße und Sägeweg.

 

Was freie Flächen im Innenbereich aber auch immer gemein haben, ist, dass ihr Umfeld sie meistens lieb gewonnen hat. Eine Bebauung scheint störend. Der Aspekt, dass der Schutz des Außenbereichs uns allen nutzt, rückt in weite Ferne. Wir Gemeinderätinnen und –räte sind dazu aufgerufen, ihn dennoch zu beachten!

In diesem speziellen Fall geht es durchaus um einen sozialen Beitrag für die Gemeinde. Das Gebiet wird derzeit vom Kinderbauernhof „Am Brennlesberg“ gepachtet. Er bietet Kinderbetreuung inklusive Einblick in die Tierhaltung und hat viel Zuspruch.

Für die Grüne Liste leitet sich daraus aber nicht die Einstellung des Vorgangs „Ergänzungssatzung Lindenstraße“ ab. Denn die vorgenannten Argumente behalten ihre Gültigkeit. Auch sehen wir nicht, dass dem Kinderbauernhof mit einer Einstellung wirklich nachhaltig geholfen wäre. Die Bedrohung, dass AnwohnerInnen sich durch die Tierhaltung gestört fühlen, bliebe bestehen. Ebenso kann die Verwaltung oder der Gemeinderat das Pachtverhältnis nicht schützen. Hier kann unter Umständen das Weiterführen der Ergänzungssatzung sogar zu besseren Verhältnissen führen. Die Verwaltung will die Gespräche zwischen Eigentümer und Kinderbauernhof begleiten. Das ist ein guter Ansatz!

Eigentlich gehört so ein Kinderbauernhof in den Außenbereich. Mal abgesehen davon, dass er von der Lindenstraße nicht weg will, hätte er aber das Problem, ohne Privilegierung keine Genehmigung für den Außenbereich zu bekommen. Unter anderem deshalb haben wir einen Haushaltsantrag „Beweidung“ gestellt.

Eine weitere Idee ist die, eine Bebauung im Dorfgebiet (MD) auszuweisen. Dies wäre in Gomaringen freilich einmalig und hat schon deshalb wenig Chance. Im Dorfgebiet ist – im Unterschied zu einem allgemeinen Wohngebiet – auf die Belange landwirtschaftlicher Betriebe vorrangig Rücksicht zu nehmen. Tierhaltung wäre also zu tolerieren. Es steht allerdings zu befürchten, dass der Kinderbauernhof nicht als landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft werden würde. Sonst könnte er auch im Außenbereich bauen. Dennoch: Wir bitten darum, zumindest einen Versuch zu wagen.

Wünsche? Anregungen? Vorschläge? Kritik?
Bitte per email an info@gruene-liste-gomaringen.de . Danke!