Im Rahmen der aktuell kontrovers geführten öffentlichen Diskussionen zu den sogenannten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA, wollen wir als Gemeinderäte und Gemeinderätinnen unsere Sorge über die möglichen Auswirkungen auf unser Leben als Bürger und Bürgerinnen durch diese Stellungnahme zum Ausdruck bringen.

Aus den bisherigen Veröffentlichungen ist klar zu entnehmen, dass das Leben der BürgerInnen in vielfältiger Weise durch diese Handelsabkommen betroffen sein wird.
Innerhalb dieser Handelsabkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen der Liberalisierung zu unterwerfen sind. Erfolgt die Auswahl der betroffenen Dienstleistungen über das Prinzip der Negativliste, dann muss die Liberalisierung aller Dienstleistungen, die ausdrücklich nicht in dieser Liste aufgeführt sind, zugelassen werden.
Davon sind die Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge nicht ausgeschlossen.

Wir befürchten konkret folgende Auswirkungen:

Kommunale Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge
Laut Vertrag von Lissabon und wegen des Subsidiaritätsprinzip darf die EU nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Da diese Handelsabkommen als völkerrechtliche Verträge jedoch über dem Vertrag von Lissabon stehen, kann die Organisationshoheit und Handlungsautonomie der Kommunen gefährdet sein.

Öffentliches Beschaffungswesen
Es ist damit zu rechnen, dass die Möglichkeiten der Auftragsvergabe durch die Kommunen weiter eingeschränkt werden.
Wir wollen auch zukünftig bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht auf regionale, ökologische und soziale Gesichtspunkte verzichten.

Dienstleistungssektor
Es kann davon ausgegangen werden, dass die öffentlichen Dienstleistungssektoren vermehrt allgemeinen wirtschaftlichen Interessen unterworfen werden und diesen ein Vorrang vor dem Gemeinwohl eingeräumt wird. Der Investitionsschutz für Konzerne bedeutet, dass internationalen Konzernen ein Sonderklagerecht vor privaten Schiedstribunalen gegen demokratisch beschlossene Gesetzte und kommunalen Entscheidungen unter Umgehung der rechtsstaatlich vorgesehenen Rechtswege eingeräumt werden soll.

Wir wollen uns zukünftig nicht die Förderung von z.B. der Volkshochschule untersagen lassen, weil dies etwa als 'Wettbewerbsverzerrung' angesehen werden könnte.

Agrarmarkt
Der Zuschnitt unserer Gemeinde erfordert auch einen Blick hierauf: wir fordern deshalb, dass bei einem gemeinsamen Agrarmarkt gewährleistet ist, dass die bäuerlichen Kleinbetriebe einen hinreichenden Schutz erhalten und ihre Existenz durch ein Handelsabkommen nicht gefährdet ist. Dies ist durch das vorgesehene Abkommen nicht (ausreichend) sicher gestellt.

• Auch die Einrichtung des regulatorischen Kooperationsrats wird in seinen Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene reichen, da dieses Gremium der Konzerne, das vor der Einbringung die Gesetzesentwürfe für das EU-Parlament vorab zur Prüfung und Überarbeitung erhält, um die Konzerninteressen einzuarbeiten de facto eine Legislativfunktion übernimmt, die augenblicklich noch von der Europäischen Kommission ausgeübt wird. Gesetzesvorlagen der EU-Kommission, die von diesem Gremium als Handelshemmnisse eingestuft werden, können blockiert und sogar eigene Gesetzesvorlagen eingebracht werden.
Wir wollen nicht, dass Konzerne die Aufgaben von Legislativen übernehmen.

Die Verhandlungen zu TTIP finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über 600 Vertreter von Großkonzernen sind in die Verhandlungen eingebunden und haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Diese Privilegien sind den EU-Abgeordneten verwehrt.
Auch die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag) sind in keiner Weise in die Verhandlungen eingebunden. Aus diesem Grund stellen wir unsere Bedenken mit vorstehendem Text dar.

Wir schließen wir uns mit unserer Stellungnahme dem Positionspapier des deutschen Städtetags und anderen Organisationen vom Oktober 2014 an. Wir treten für eine neue Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht, nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere die Souveränität der Parlamente erhalten, nationale wie internationale Standards zum Schutz von Menschen und Umwelt respektieren, kommunale Selbstverwaltung und Aufgabenerfüllung gewährleisten, sowie Unternehmensverantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit stärken. Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass ein Abkommen nur eine gegenseitige Akzeptanz erhalten kann, wenn es die zentralen Unterschiede zwischen der Europäischen Union und den USA respektiert und nicht die Souveränität der Gesetzgebung angreift. Es darf nicht der Versuch erfolgen, Handelshemmnisse auf Kosten festgeschriebener Rechte abzubauen. Daher ist bei den Verhandlungen darauf zu achten, dass nicht die jeweils schlechteren Standards übernommen werden.


Grüne Liste Gomaringen
Gemeinderatsfraktion
Petra Rupp-Wiese
Dr. Hartmut Rombach
Dietrich Rebstock

Diese Resolution wird den Mandatsträgern im Land, Bund und Europäischen Parlament bekannt gegeben, ebenso dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft von Baden-Württemberg und den Kommunalen Spitzenverbänden.

Anmerkung: Den im Text blau dargestellten Absatz hat die Gemeindeverwaltung an unseren Antrag angefügt.

 

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