Unsere Position zu den Baugebieten, die nach § 13b BbauG entwickelt werden sollen
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Name des Baugebiets: 02 Niederäcker (1,97 ha) und 03 Talmorgen (1,78 ha)
Warum will die Gemeinde hier bauen? Vorteile aus der Sicht der Gemeindeverwaltung
02 Niederäcker (im Lageplan rot eingezeichnet):
Derzeit ist der nördliche Bereich der Schillerstraße nur durch eine Gebäudereihe gefasst. Die Baustruktur südlich der Schillerstraße zieht sich weiter nach Westen entlang der Schillerstraße. Mit einer baulichen Entwicklung an diesem Standort wird der östliche Ortsrand abgerundet und ein klarer Ortseingang definiert.
03 Talmorgen (im Lageplan rot eingezeichnet):
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehende Lücke im Siedlungsbereich an dieser Stelle, am nordwestlichen Rand der Ortslage zu schließen und eine straßenbegleitende Bebauung zu entwickeln. Die Flächen bieten sich für eine Wohnnutzung an, da sie den Siedlungsbereich komplementieren und abrunden. Mit dem Bebauungsplan sollen Wohnbauflächen mit einer hohen Gestaltqualität geschaffen werden, die der Nachfrage nach Wohnbauflächen gerecht wird. Die Planung soll einer dem Standort angemessenen Bebauungsdichte entsprechen und nach Westen einen fließenden Übergang in die Landschaft entwickeln, sodass den freiraumplanerischen Anforderungen Rechnung getragen wird.
Unsere Position dazu
02 Niederäcker:
Bisher ist die Schillerstraße ab Einmündung Hummelbergstraße aufwärts nur rechtsseitig bebaut. Für eine zu den bestehenden Häusern passende Bebauung auf der linken Seite bietet sich daher an, das Gebiet bereits bei der Einmündung der Hummelbergstraße beginnen zu lassen. Allerdings fällt das Gelände Richtung Norden ab, wir halten es deshalb für sinnvoll, entlang der Straße mehrstöckige Gebäude, z.B. für kleinere Mietwohnungen zu errichten.
Weiter in Richtung Norden kommt man dann in einen u.E. recht hochwertigen Streuobstwiesenbereich hinein. Dazu kommt, das man dann immer dichter an den Hühnerhof herankommt, und dieser verursacht hin- und wieder eine gewisse Geruchsbelästigung. Insoweit ist das Gebiet weiter Richtung Norden nicht wirklich gut geeignet für eine Bebauung.
03 Talmorgen:
Die Erschließung des Gebiets aus Richtung Hinterweilerstraße ist schwierig, weil dort nur ein schmaler Streifen unbebaut ist. Wichtiger ist aber: sobald man auch nur 20 m in das Gebiet rein geht, kommt man in einen wunderschönen alten Streuobstbestand hinein. Diesr Bereich erscheint uns ähnlich wertvoll wie as Gebiet Kirchholz / Aidelberg.
Deswegen wäre für uns denkbar, nur entlang der Hinterweilerstraße zu bebauen, möglicherweise geht das sogar nach §34 BauGB als Baulücke.
Ergebnis der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019
02 Niederäcker:
Wir haben beantragt, die Flurstücke 4142 und 4115 TF in das Gebiet mit aufzunehmen, und das Gebiet nach Nordwesten durch eine gerade Linie entlang der Grenze Flurstück 4142 und 4121/6 zu begrenzen. (In der Karte gelb eingezeichnet)
Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
03 Talmorgen:
Der Antrag, nur einreihig entlang der Hinterweilerstraße zu bebauen (ca. 20m breit) , wurde abgelehnt.
Der Antrag der Verwaltung, bis zur im Plan gelb eingezeichneten Grenze zu bebauen, wurde mehrheitlich angenommen.
Dr. Hartmut Rombach, Gomaringen, den 25.7.2019