Unsere Position zu den Baugebieten, die nach § 13b BbauG entwickelt werden sollen

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Name des Baugebiets: 06 Steinach Ost (2,47 ha) und 07 Hursch Ost (3,30 ha)

06_Steinach_Ost_und_07_Hursch_Ost

Warum will die Gemeinde hier bauen? Vorteile aus der Sicht der Gemeindeverwaltung

Ziel des Bebauungsplans ist es, das westlich angrenzende Wohngebiet „Steinach“ zu erweitern. An der Tübinger Straße wurde im Zuge der Erschließung des Gebiets „Steinach“ bereits eine Anschlussstelle vorgesehen, um eine zukünftige Erweiterung des Wohngebiets zu ermöglichen.

Unsere Position dazu

06 Steinach Ost (nördlich der L230, im Lageplan rot eingezeichnet):
07 Hursch Ost (südlich der L230, im Lageplan orange eingezeichnet):

Bei beiden Baugebieten handelt es sich nicht um eine Arondierung (Abrundung) des Ortsrands, sondern ganz im Gegenteil um ein Wachstum in der Fläche.
Der Bereich Bruckgraben nördlich des Baugebiets ist eine wichtige Kaltluftschneise, durch die der ganze südliche Teil Gomaringens nachts mit Kaltluft versorgt wird. Wir halten eine Bebauung in diesem Bereich für äußerst kritisch.
Was den KFZ-Verkehr auf der L230 angeht, wären für beide Gebiete umfangreiche Schallschutz-Maßnahmen erforderlich.
Abgesehen davon sehen wir, wie oben schon dargestellt, keinen Bedarf für weitere Baugebiete nach §13b BbauG.

Ergebnis der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019

Die SPD hat beantragt, das Gebiet 06 Steinach Ost (nördlich der L230) nur halb so weit nach Osten, dafür etwa doppelt so weit in Nord-Richtung auszudehnen, und das Gebiet 07 Hursch Ost entsprechend zu verkleinern (im Lageplan gelb eingezeichnet). Der Gemeinderat hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

Dr. Hartmut Rombach, Gomaringen, den 25.7.2019

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