Unsere Position zu den Baugebieten, die nach § 13b BbauG entwickelt werden sollen
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Name des Baugebiets: 08 Madach-Rosenbach (2,44 ha)
Warum will die Gemeinde hier bauen? Vorteile aus der Sicht der Gemeindeverwaltung
Der Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung, durch eine bauliche Entwicklung des keilförmigen Plangebietes, die Siedlungsstruktur der Gemeinde an dieser Stelle zu vervollständigen und abzurunden. Mit der Entwicklung eines qualitativ hochwertig gestalteten Wohngebietes, soll der Übergang in die angrenzende Kulturlandschaft mit wertvollem Streuobstbestand harmonisch entwickelt werden.
Unsere Position dazu
Im Lageplan ist das vorgeschlagene Gebiet 08 Madach-Rosenbach rot eingezeichnet.
Bei dem blau eingezeichnete Gebiet handelt es sich um das im FNP 1997 ausgewiesene Gebiet Lindenwasen III. Im FNP 2025 wurde hierüber geschrieben:
Habitatpotenzialflächen Mittleres Grünland (Zielartenkonzept B.-W.)
Biotoptypen:
Mäßig ausgebauter Bachabschnitt, Verdolter Bachabschnitt, Naturraum- oder standortfremde Gebüsche und Hecken, Fettwiesen mittlerer Standorte und Streuobstbestände (angrenzend)
Magerwiese mittlerer Standorte (wechselfeucht bis feucht, z.T. artenreich)
Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten ist zu erwarten
Die geplante Bebauung ist aus naturschutzrechtlicher und landschaftsplanerischer Sicht mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Die Bebauung ist nicht zu empfehlen.
Dazu kommt, dass in diesem Gebiet mit einer gewissen Lärmbelastung durch die Sportanlagen, Sport- und Kulturhalle und Fun-Park und entsprechenden PKW-Verkehr zu erwarten ist.
Aus diesen Gründen sind wir gegen eine Bebauung dieses Gebiets.
Ergebnis der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019
Der Gemeinderat hat mehrheitlich abgelehnt, das Gebiet 08 Madach-Rosenbach gemäß §13b BbauG zu überplanen.
Dr. Hartmut Rombach, Gomaringen, den 25.7.2019