Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, weitere 8 Baugebiete rund um Gomaringen auszuweisen.

Im Gegensatz zum sonst üblichen Verfahren sollen diese Gebiete eben nicht aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden, vielmehr will die Verwaltung ein stark verkürztes Verfahren gemäß §13b des Bundes-Baugesetz anwenden. Dieses Verfahren wurde 2015 eingeführt zu einer Zeit des sehr hohen Geflüchteten-Zuzugs. Es soll den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, in kurzer Zeit für möglichst viele Menschen Wohnraum zu schaffen.
Die Vereinfachung besteht aus zwei Änderungen:
- Für Flächen im Außenbereich der Gemeinde, die an bewohntes Gebiet anstoßen, kann direkt ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden. Bisher war zwingend nötig, solche Gebiete zuerst in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
- Eine Eingriffs - Ausgleichsregelung entfällt, Ökobilanz ist nicht erforderlich, Umweltbericht ist nicht nötig, aber artenschutzrechtliche Prüfung muss durchgeführt werden.

Um diesen §13b BbauG anwenden zu können, muss die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans bis Ende 2019 förmlich einleiten und den Satzungsbeschluss bis Ende 2021 fassen.
Es pressiert also "wie'd Sau".

In der Gemeinderatssitzung am 23.7.2019 wurde dieses Verfahren und die 8 Baugebiete dann im Einzelnen diskutiert.

 

Unsere Stellungnahme zu diesem Vorgehen haben wir hier dargestellt:

01 Kirchenweg
02 Niederäcker und 03 Talmorgen
04 Engelhag und 05 Auchtert
06 Steinach Ost und 07 Hursch Ost
08 Madach-Rosenbach

 

Dr. Hartmut Rombach, Gomaringen, den 25.7.2019

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